Durch unvorhersehbare Hindernisse auf der Straße, Verschütten von rutschigen Stoffen, Mutation oder Beschädigung der Beschilderung eine ernsthafte Gefahr für den Verkehr verursachen:
Es kann als Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit angesehen werden und kann daher mit Gefängnis geahndet werden .
Damit es ein Verbrechen ist, muss ein sehr ernster Konflikt aufgetreten sein .
Es kann nur dann als Straftat geahndet werden, wenn es einen materiellen oder persönlichen Schaden verursacht .