Ein EU-Mitgliedstaat kann Ausnahmen bei der Anwendung europäischer Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten gewähren bei Fahrzeugen, die für . . . . bestimmt sind
zum Transport von Waren im Umkreis von 100 km . vom Betriebszentrum des Unternehmens .
ohne Fahrer für den Transport von Gütern innerhalb des Staatsgebiets zu mieten .
zum Erlernen des Autofahrens, sofern es nicht für gewerbliche Zwecke genutzt wird .