Ein Verbot der Teilnahme an Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen, wenn eine solche Veranstaltung die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden kann und nicht gemäß einem Beschluss einer zuständigen Verwaltungsbehörde über die Sondernutzung von Straßen organisiert wird:
gilt auf allen Straßen außer Autobahnen.
gilt auf Autobahnen, Straßen und Ortsstraßen vom 1. Juni bis 30. September.