Eine Person mit der Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B hat auch das Recht, einen landwirtschaftlichen Radschlepper mit Anhänger , zu führen, wenn die zulässige Gesamtmasse einer solchen Zusammensetzung : beträgt
Übersteigt nicht 4250 kg
Übersteigt 4250 kg ,, aber nicht mehr als 5500 kg
Übersteigt 4250 kg ,, überschreitet jedoch nicht 75000 kg