Fahrer von Fahrzeugen der Klassen „B“, „C“, „D“ oder „E“ dürfen nur Fahrzeuge der Klasse „A“ führen, wenn sie in den Prüfungen vorgelegt und zugelassen sind:
Psychotechnik und Motorradfahren
der körperlichen und geistigen Gesundheit, Psychotechnik und Verkehrsrecht traffic
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