Es darf nicht an unübersichtlichen oder anderweitig gefährlichen Stellen abbiegen, wie z. B. . in und um eine unübersichtliche Kurve oder vor, auf und hinter einem unübersichtlichen Straßenanstieg .
Es darf an oder in unmittelbarer Nähe eines Fußgängerüberwegs oder einer Radfahrerüberquerung abbiegen, sofern dies die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet .
Es kann sich in unmittelbarer Nähe eines Bahnübergangs drehen, wenn das Bahnsignalgerät funktionsfähig ist .