Für das Führen einer Kombination aus einem zum Führen eines Führerscheins der Klasse D berechtigten Kraftfahrzeug und einem Anhänger ist kein Führerschein der Klasse D + E erforderlich:
Mit einem maximal zulässigen Gewicht von nicht mehr als 750 kg .
Mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 1 . 000 kg .
Mit einem maximal zulässigen Gewicht von nicht mehr als 1 . 500 kg .