Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss vom zuständigen Straßenverkehrsamt zugelassen sein.
Muss von einer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugelassen sein und zwingende Maßnahmen zum Schutz der Straßen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ergreifen.
Fahrzeugbesitzer und Fahrer müssen nur Maßnahmen ergreifen, um Straßenschäden zu begrenzen.