Für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Straßenverkehr bestimmt sind oder genutzt werden, ist auf Bundeshauptstraßen ein Benutzungsentgelt zu entrichten ?
Für Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht nicht weniger als 7,5 Tonnen beträgt
Für Fahrzeuggruppen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen
Für Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen