Gefahrguttransportfahrzeuge müssen über eine Zulassung nach § 78 StVO verfügen.
Frage 2 ist falsch, da die Beförderung auf Spezialfahrzeugen nicht erforderlich ist + muss durchgehend ohne Anhalten oder Parken fahren Transport.
Müssen eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Genehmigung besitzen, Gefahrguttransportfahrzeuge dürfen nicht an überfüllten Orten anhalten oder parken, an Orten, an denen Gefahr besteht
Muss auf Spezialfahrzeugen zum Transport von Gefahrgut transportiert werden; Gefahrguttransportfahrzeuge müssen durchgehend fahren und dürfen während des Transports nicht anhalten oder parken.