Gemäß dem Gesetz der Republik Armenien Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit kann eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie D և Unterklasse D1 Personen , ausgestellt werden, die:
Führerschein für B- oder C-Klasse oder C1-Fahrzeuge նրանց sie sind 21 Jahre alt :
Führerschein von Fahrzeugen der Klasse B oder B1 նրանց sie sind 18 Jahre alt :
Führerschein für A B oder A1 B1 Fahrzeuge նրանց sie sind 18 Jahre alt :
B- oder C-Klasse oder C1-Führerschein և sie sind 20 Jahre alt :