Gemäß dem Gesetz der Republik Armenien „Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit“ ist Folgendes für die Erhaltung eines technisch einwandfreien Zustands eines Fahrzeugs verantwortlich:
Besitzer oder Person, die das Fahrzeug nutzt .
Organisation, die das Fahrzeug verkauft hat .
Die Organisation, die die letzte jährliche technische Inspektion des Fahrzeugs durchgeführt hat .