Gemäß dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit gilt die Station als:
Stillsetzen des Fahrzeugs für mehr als 5 Minuten ,, wenn es nicht mit dem Absenken der Insassen , oder dem Entladen des Fahrzeugs zusammenhängt , :
Fahrzeug für mehr als 5 Minuten zum Stillstand bringen , außer für einen anderen Verkehrsteilnehmer oder um eine Kollision mit einem Beifahrer zu verhindern , einen Beifahrer zu verlassen 19 (oder ein Fahrzeug zu beladen , zum Entladen , wie gesetzlich vorgesehen in den Fällen :