Gemäß dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit gilt ein leichter Personenkraftwagen als:
, mit seinem Aufbau 19 nicht mehr als 8 Sitzplätze für Passagiere mit seinem Aufbau և ausgestattet և für den sicheren und komfortablen Transport von Passagieren 15 Gepäck :
Auto für Passagiere (außer für Kinder unter 12 Jahren) mit nicht mehr als 4 Sitzplätzen , mit seiner Struktur և eingerichtet և Passagiere և sicher և Gepäck für den bequemen Transport :