Gemäß dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit ist der Fahrer des Fahrzeugs vor Aufnahme des Verkehrs verpflichtet, Folgendes zu überprüfen:
Bremsanlage և Lenksteuergerät :
Übereinstimmung der Resthöhe des Reifendeckmusters mit den etablierten Normen :