Gemäß dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit ist der Haltepunkt eines öffentlich genutzten Fahrzeugs:
Ein mit entsprechenden Verkehrsschildern ausgestatteter Platz zum Sitzen und Herabsetzen von Fahrgästen in einem bestimmten Abschnitt der öffentlichen Verkehrsroute :
Ort zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen auf einem bestimmten Abschnitt der Strecke des öffentlichen Verkehrs :