Gemäß dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit ist die Aufsichtsbehörde:
Die Person, die befugt ist, den Straßenverkehr zu regeln, die Person, die diese Regelung in der von den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Weise ausführt :
Jeder Verkehrsteilnehmer (Fahrer , Beifahrer oder Fußgänger) , der ggf. Regulierungsmaßnahmen durchführt :