Gemäß dem RA-Gesetz Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist Fahrrad:
Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern, einschließlich Rollstühlen, die durch die Muskelkraft der darauf befindlichen Personen mit einem Pedal oder Hebel angetrieben werden .
Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern, außer einem Rollstuhl, die durch die Muskelkraft der darauf befindlichen Personen mit einem Pedal oder einem Hebel angetrieben werden .