Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit kann ein Führerschein für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie B und C ausgestellt werden:
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben .
Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben .
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben .