Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit kann ein Führerschein für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie D und der Unterkategorie D1 an Personen ausgestellt werden, die:
Führerschein der Kategorie ''B'' oder ''C'' oder Unterkategorie ''C1'' und sie wurden 21 .
Führerschein der Kategorie ''B'' oder Unterkategorie ''B1'' und sie wurden 18 Jahre alt .
Führerschein der Kategorie ''AB'' oder Unterkategorie ''A1B1'' und sie sind 18 Jahre alt .
Führerschein der Kategorie ''B'' oder ''C'' , oder Unterkategorie ''C1'' und sie sind 20 Jahre alt .