Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit Personen, die einen Führerschein für das Recht zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien B, C, D und Unterkategorien C1, D1 dürfen sie auch mit Anhänger fahren, wenn das zulässige maximale Anhängergewicht nicht überschreitet: