Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist ein Fahrgast:
Eine andere Person als ein Fahrer und ein Fahrlehrer, die sich im Fahrgastraum (Kabine) eines Fahrzeugs (auf diesem) befindet .
Eine andere Person als ein Fahrer und ein Fahrlehrer, die sich im Fahrgastraum (Kabine) eines Fahrzeugs (auf diesem) befindet, sowie eine Person, die in ein Fahrzeug einsteigt (auf ihm sitzt) oder ein Fahrzeug verlässt (aussteigt) es) .