Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann ein internationaler Führerschein für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie A und B ausgestellt werden:
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben .
Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben .