Gemäß dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann ein internationaler Führerschein für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C ausgestellt werden:
Personen über 18 Jahren .
Personen über 20 Jahre .
Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben .