Gemäß dem RA-Gesetz „Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ ist „Pkw“:
Ein Auto mit nicht mehr als 8 Fahrgastsitzen und ist aufgrund seiner Konstruktion und Ausstattung für die sichere Beförderung von Passagieren und Gepäck bestimmt .
Ein Auto mit nicht mehr als 4 Fahrgastsitzen (ausgenommen Sitze für Kinder unter 12 Jahren) und ist aufgrund seiner Konstruktion und Ausstattung für die sichere Beförderung von Passagieren und Gepäck bestimmt .