Gemäß dem RA-Gesetz „Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ ist „Zwangshalt“:
Bewegungsstillstand im Zusammenhang mit der unerwarteten Aufnahme einer Verbotsampel .
Bewegungseinbruch wegen Verkehrsstaus auf der Straße .
Versetzen eines Fahrzeugs in einen Ruhezustand aufgrund seiner Fehlfunktion, des physischen und (oder) geistigen Zustands des Fahrers (Beifahrer) und (oder) der Gefahr, die durch die transportierte Ladung oder das Auftreten eines anderen Hindernisses auf der Straße verursacht wird .