Gemäß dem RA-Gesetz „Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ „Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs“ sind dies:
Ein Fahrzeug (Straßenbahn, Trolleybus, Bus), das Passagiere und (oder) Gepäck befördert und sich auf Strecken mit Haltestellen (Haltestellen) bewegt, sowie ein Pkw-Taxi .
Ein Fahrzeug (Straßenbahn, Trolleybus, Bus), das Fahrgäste und (oder) Gepäck befördert und sich auf Strecken mit Halteplätzen (Haltestellen) bewegt .
Ein Fahrzeug, das sich auf touristischen Routen bewegt und Passagiere und (oder) Gepäck befördert .