Gemäß dem RA-Gesetz „Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ „Notsituation“ sind dies:
Eine Situation, in der aufgrund des Handelns oder Unterlassens eines Verkehrsteilnehmers die reale Gefahr eines Verkehrsunfalls besteht .
Eine Situation, in der aufgrund des Handelns oder Unterlassens eines Verkehrsteilnehmers und (oder) eines Bevollmächtigten die reale Gefahr eines Verkehrsunfalls besteht .