Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, wenn das M . M . A Ihres Busses größer als 3 . 500 kg . < . ist 3>
Ja .
Nur auf Stadtstraßen, die keine für den Verkehr von Bussen reservierte Fahrspur haben .