Helfen Sie einer hilflosen Person, die sich in offenkundiger und ernsthafter Gefahr befindet, nicht, wenn dies ohne eigenes Risiko oder das Risiko Dritter möglich ist:
Es kann als Verbrechen angesehen werden, für das es mit Gefängnisstrafen bestraft werden kann .
Es kann nur mit einer Verkehrsstrafe und/oder mit dem Entzug des Führerscheins oder der Erlaubnis geahndet werden .
Es stellt kein Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit dar .