Der Fahrer darf für die zum sofortigen Ein- oder Aussteigen der beförderten Personen oder zum sofortigen Be- oder Entladen unbedingt erforderliche Zeit anhalten ; er kann jedoch nicht stehen bleiben .
Der Fahrer kann nicht einmal für die Zeit anhalten, die zum sofortigen Ein- oder Aussteigen der beförderten Personen oder zum sofortigen Be- oder Entladen der Ladung unbedingt erforderlich ist .
Der Fahrer kann das Fahrzeug nicht anhalten, stehen oder anhalten .