Der Fahrer darf für die Zeit anhalten, die für das sofortige Ein- oder Aussteigen der beförderten Personen oder für das sofortige Be- oder Entladen der Ladung unbedingt erforderlich ist ;, aber der Staat darf dabei nicht stehen .
Der Fahrer darf nicht für die Zeit anhalten, die zum sofortigen Ein- oder Aussteigen der beförderten Personen oder zum sofortigen Be- oder Entladen der Ladung unbedingt erforderlich ist .
Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht anhalten, anhalten oder anhalten .