A. Wenn Sie wegen Fahrdelikten verurteilt werden, einschließlich Fahrlässigkeit und Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung mit 50 km/h
B. Wenn Sie in einem Antrag, einer Erklärung, einer eidesstattlichen Erklärung oder einem Papier, das gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, seinen Vorschriften oder dem Verkehrsministerium erforderlich ist, nicht die Wahrheit sagen