Im Allgemeinen erhält der Inhaber einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins eine maximale Anfangsgutschrift:
Von 14 Punkten (außer Fahranfänger und Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis wiedererlangen, nachdem sie aufgrund der Erschöpfung des Punkteguthabens verloren gegangen sind) .
Von 12 Punkten (außer Fahranfängern und solchen, die ihren Führerschein oder Führerschein nach dem Verlust aufgrund der Erschöpfung des Punkteguthabens oder durch Gerichtsurteil wiedererlangen) .
Von 16 Punkten (ausgenommen Fahranfänger und solche, die ihren Führerschein oder Führerschein nach dem Verlust durch Erschöpfung des Punkteguthabens wiedererlangen) .