Im Falle eines Unfalls wirken die Verpflichteten zur Hilfeleistung oder zur Hilfeleistung für die Geschädigten zusammen, um größere Gefahren oder Schäden zu vermeiden, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und den Sachverhalt aufzuklären. ? .
Nur am Unfall beteiligte Fahrer .
Nur am Unfall beteiligte Fahrer und solche, die den Unfall beobachtet haben oder davon Kenntnis haben .
Fahrer und Unfallbeteiligte sowie Zeugen oder Kenntnis davon .