In Bezug auf das Mischen von Alkohol beim Fahren ist es richtig, dass der Fahrer, der:
mit einer Konzentration von mindestens 6 Dezigramm Alkohol pro Liter Blut oder mindestens 0,3 Milligramm Alkohol pro Liter Alveolarluft erwischt wird, wird der Verkehrskriminalität angeklagt
ist ein Wiederholungstäter in weniger als 12 Monaten bei diesem Verstoß, wird sich die Höhe der Geldbuße verdreifacht haben
Das Trinken von bis zu 1 Flasche Bier kann nicht bestraft werden
wird betrunken am Steuer erwischt , muss eine um das 5-fache des erwarteten Werts erhöhte Geldstrafe zahlen