In Bezug auf die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten in der wöchentlichen Ruhezeit:
Eine Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit ist unter keinen Umständen erlaubt, auch nicht zum Ausgleich der nicht ausgeruhten Stunden .
In der Regel müssen Sie sich 24 Stunden ununterbrochen ausruhen, bevor 6 Arbeitstage abgelaufen sind .
Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden verkürzt werden, jedoch müssen die ausgefallenen Ruhezeiten sofort in Kombination mit einer Mindestruhezeit von 9 Stunden vor Ablauf der dritten Folgewoche ausgeglichen werden .