In Bezug auf die strafrechtliche Behandlung von Alkohol:
Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann nur administrativ geahndet werden, daher erhalten wir aus diesem Grund nur ein Bußgeld .
Das Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke mit hohem Alkoholgehalt im Blut und mit unverhältnismäßiger Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als „offensichtliche Leichtsinnigkeit“ .
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird unter keinen Umständen mit strafrechtlichen Mitteln geahndet, d.h. niemand darf aus diesem Grund ins Gefängnis .