In der Gemeinde darf der Fahrer eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3 . 500 kg nur anhalten und senkrecht oder schräg zum Fahrbahnrand stehen:
Wenn die Sicherheit und Laufruhe des Straßenverkehrs nicht gefährdet ist .
Wenn mindestens ein Streifen von mindestens 2 m Breite . im Stehen frei bleibt
Wenn beim Anhalten mindestens eine Fahrspur von 2,5 m . Breite frei bleibt