In diesem Fall haftet der Absender gegenüber dem Frachtführer nicht für Schäden, die durch mangelhafte Verpackung der Ladung , an Personen , Material und anderem Eigentum ? . entstehen
Falls die genannte Verpflichtung nicht durch den Versandvertrag vorgesehen ist
Im Fall ,, wenn der Mangel offensichtlich war , oder der Spediteur beim Empfang der Ladung davon gewusst und diesbezüglich keine Zusagen gemacht hat
Wenn sich im Frachtbrief , ein besonderer Hinweis befindet, nach dem der Absender nicht verantwortlich gemacht werden kann