In einem im Bau befindlichen Abschnitt leitet Sie das für die Durchfahrt von Fahrzeugen zuständige Personal auf eine andere dafür freigegebene Route um . Sie sind verpflichtet, deren Anweisungen zu befolgen ?
Nein, da er kein Beauftragter der Verkehrsbehörde ist .
Nur wenn die Alternativroute sicherer ist als der im Bau befindliche Abschnitt .