In welcher Entfernung ist das Anhalten oder Parken von dem Schild, das die Haltestelle von Fahrzeugen für die kollektive Personenbeförderung anzeigt, verboten?
Weniger als 25 Meter vorwärts und 5 Meter zurück.
Weniger als 5 Meter vorwärts und 25 Meter rückwärts.