In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Republik Armenien „Über die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit“ ist „Halt“:
Ruhen des Fahrzeugs für bis zu 5 Minuten und (oder) für die Zeit, die zum Ein- und Aussteigen und (oder) zum Be- und Entladen des Fahrzeugs erforderlich ist .
Verbringen eines Fahrzeugs für mehr als 5 Minuten in einen Ruhezustand, wenn dies nicht mit dem Einsteigen, Aussteigen von Passagieren oder dem Be- und Entladen des Fahrzeugs zusammenhängt