In Übereinstimmung mit dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist Moped:
Zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Motor mit einem Arbeitsvolumen von nicht mehr als 50 cm³ . cm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km / h .
Zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Motor mit einem Arbeitsvolumen von nicht mehr als 60 cm³ . cm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km / h .
Zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Motor mit einem Arbeitsvolumen von nicht mehr als 70 cm³ . cm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 70 km / h .