Sie wird dem Inhaber einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen aufgrund seines Antrags ausgestellt .
Es wird immer von der Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen zusammen mit dem Führerschein ausgestellt .
Es wird immer von der zuständigen Verkehrspolizeibehörde zusammen mit dem Führerschein ausgestellt .