Kommt es während einer Tunnelfahrt zu einer Panne des Fahrzeugs, für das das Fahrzeug bewegungsunfähig geworden ist:
Weder Fahrer noch Transportperson dürfen rauchen oder mit offenem Feuer umgehen . Die Standheizung eines stehenden Fahrzeugs muss im Tunnel abgeschaltet werden .
Der Fahrzeugführer markiert das Fahrzeug nicht als Hindernis für den Straßenverkehr .
Der Fahrzeugführer und die beförderten Personen dürfen im Fahrzeug verbleiben, wenn sie das Anhalten des Fahrzeugs unverzüglich der Polizei oder der den Tunnelbetrieb überwachenden Person melden .