Kommt es während einer Tunnelfahrt zu einer Panne des Fahrzeugs, für das das Fahrzeug bewegungsunfähig geworden ist:
Weder Fahrer noch Transportperson dürfen rauchen oder mit offenem Feuer umgehen . Die Standheizung eines stehenden Fahrzeugs muss im Tunnel abgeschaltet werden .
Weder Fahrer noch Transportperson dürfen rauchen oder mit offenem Feuer umgehen . Die Standheizung eines stehenden Fahrzeugs darf im Tunnel eingeschaltet bleiben .
Der Fahrer und die beförderte Person dürfen nicht mit offenem Feuer umgehen, sie dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen rauchen. . Die Standheizung eines stehenden Fahrzeugs kann im Tunnel eingeschaltet bleiben .