Können die in einen Straßenverkehrsunfall RTA- verwickelten Fahrer, ohne den Vorfall bei der Polizei zu melden, den Unfallort verlassen und bei der nächsten Verkehrspolizeistelle oder in der Polizeidienststelle Unterlagen über den Unfall erstellen ?
Könnte .
Sie können nur mangels Meinungsverschiedenheiten bei der Feststellung der Umstände der Schadensverursachung im Zusammenhang mit Sachschäden infolge eines Unfalls, der Art und Liste der sichtbaren Schäden an Fahrzeugen sowie vorbehaltlich einer vorläufigen Feststellung ihrer Lage, Spuren und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Unfall und Schäden an Fahrzeugen <2 >