Laut Artikel 79 des Straßenverkehrsgesetzes die richtigen Antworten: 1 und 2
Muss abgedeckt werden, damit es nicht auf die Straße fällt oder verschüttet wird; Im Falle eines Tropfens oder Verschüttens muss der Spediteur für die sofortige Reinigung verantwortlich sein.
Transportaktivitäten nur während der entsprechenden Tageszeit.