Das Überholen von Fahrzeugen aller Art ist verboten, mit Ausnahme von langsam fahrenden Fahrzeugen, Pferdekutschen, Motorrädern ohne Seitenanhänger, Mopeds und Fahrrädern .
Das Überholen ist mit LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t erlaubt .